Waldbrandgefahrenstufe neu 4 von 5 (grosse Gefahr)

Mitteilung vom

Die Niederschläge der letzten Tage haben im Kanton Aargau zu einer leichten Verbesserung der Lage in Bezug auf die Trockenheit geführt. Aus diesem Grund wird die Waldbrandgefahrenstufe von 5 auf 4 (grosse Gefahr) heruntergestuft. Es gilt weiterhin ein bedingtes Feuerverbot.

  • Das Feuern aller Art im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand zum Waldrand 50 Meter) ist verboten. Davon ausgenommen sind Gas- und Elektrogrill. 
  • Im Siedlungsgebiet und im Offenland ist Feuern in unbefestigten Feuerstellen verboten. Erlaubt ist die Verwendung von Kohle-, Gas- und Elektrogrill. 

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