Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kultur in der Gemeinde Holziken – Öffentliches Mitwirkungsverfahren

Mitteilung vom

Im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kultur wird das Mitwirkungsverfahren gemäss § 3 Baugesetz des Kantons Aargau während 30 Tagen, d. h. vom 6. November 2020 bis und mit 7. Dezember 2020 durchgeführt. Dabei werden sämtliche relevanten Entwürfe auf der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Ebenfalls werden Sie die Unterlagen direkt auf der Gemeinde-Homepage einsehen können.

Beim Mitwirkungsverfahren handelt es sich nicht um das Auflageverfahren mit Einwendungsmöglichkeit nach § 24 Baugesetz des Kantons Aargau. Dieses Verfahren wird später separat publiziert und durchgeführt.

Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden.

Anstelle eines öffentlichen Informationsanlasses werden an folgenden Samstagmorgen Sprechstunden angeboten:

  • Samstag, 14. November 2020, 09.00 bis 11.30 Uhr
  • Samstag, 28. November 2020, 09.00 bis 11.30 Uhr

An den Sprechstunden werden Mitglieder der BNO-Kommission sowie Fachpersonen des begleitenden Ingenieurbüros swr+ AG für Fragen zur Verfügung stehen. Damit ein geordneter Ablauf infolge der Corona-Situation möglich ist, bitten wir die interessierten Personen vorgängig mit der Gemeindekanzlei (062 739 14 39) Kontakt aufzunehmen, damit für sie ein Zeitfenster reserviert werden kann. Bei Bedarf können Fragen auch ausserhalb der offiziellen Termine oder telefonisch besprochen werden. Wenden Sie sich zu diesem Zweck direkt an Gemeindeschreiber Marco Bieri.

Für die Mitwirkung und konstruktive Zusammenarbeit dankt der Gemeinderat allen Beteiligten.