Abstimmungen und Wahlen

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.ag.ch und des Bundes unter www.admin.ch .

Urnenöffnungszeiten

Am Wahl- und Abstimmungswochenende ist die Urne im Parterre des Gemeindehauses am Samstag von 10.00 - 10.30 Uhr und am Sonntag von 8.30 - 9.30 Uhr geöffnet. Die Stimmabgabe kann auch brieflich erfolgen. Die brieflichen Stimmabgaben können ab Erhalt der Unterlagen bis zur Urnenschliessung am Hauptwahl- oder Abstimmungstag um 9.30 Uhr in den Briefkasten des Gemeindehauses eingeworfen werden.

Bedingungen / Vorraussetzungen

Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, in der Gemeinde Holziken wohnhaft sind und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden.

Brieflich abstimmen

Wer brieflich stimmen will:

  • legt die Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettelkuvert und klebt dieses zu;
  • setzt seine Unterschrift auf den Stimmrechtsausweis;
  • verschliesst das Stimmzettelkuvert
  • leitet das Antwortkuvert rechtzeitig der Gemeindeverwaltung zu.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn:

  • nicht das amtliche Antwortkuvert benutzt wird;
  • das Antwortkuvert nicht in einen vom Gemeinderat bezeichneten Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen wird oder verspätet eintrifft;
  • der Stimmrechtsausweis fehlt oder nicht unterzeichnet ist;
  • die Stimm- oder Wahlzettel sich nicht im amtlichen Stimmzettelkuvert befinden.

Abstimmungstermine