BNO-Gesamtrevision - öffentliche Auflage - Teil 1
Mitteilung vom
Nach Abschluss des Vorprüfungsverfahrens mit den fachlichen Stellungnahmen sowie der definitiven Vorprüfung der neuen kommunalen Bau- und Nutzungsordnung (BNO) mit den zugehörigen Planwerken durch die Abteilung Raumentwicklung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau kann nun der nächste Verfahrensschritt – die öffentliche Auflage der Gesamtrevision – erfolgen. Im Rahmen der öffentlichen Auflage (gemäss § 24 Baugesetz des Kantons Aargau) erhält die Bevölkerung nach der bereits 2020 durchgeführten öffentlichen Mitwirkung erneut die Möglichkeit, Einblick in den erarbeiteten BNO-Entwurf und die zugehörigen Planwerke zu nehmen.
Die Unterlagen werden Ende Dezember 2025 auf der Gemeindekanzlei öffentlich aufgelegt und gleichzeitig auf der Homepage der Gemeinde Holziken publiziert.
Der Gemeinderat hat die 30-tägige öffentliche Auflagefrist wie folgt festgelegt:
Montag, 5. Januar bis Dienstag, 3. Februar 2026
Am Donnerstag, 15. Januar 2026, um 19.00 Uhr, findet zudem im Gemeindesaal eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Das begleitende Ingenieurbüro Flury Planer + Ingenieure AG wird die wichtigsten Eckpunkte der Revision präsentieren und anschliessend gemeinsam mit Mitgliedern der Gemeindebehörde für Fragen zur Verfügung stehen.
Personen mit einem schutzwürdigen eigenen Interesse können während der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltorganisationen richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Holziken, Hauptstrasse 25, 5043 Holziken, einzureichen und müssen einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.
Gemeinderat Holziken, 11. Dezember 2025

